Turn- und Sportverein Achim 1860 e.V.
Aufnahmeantrag |
|
Wir bieten folgende Sportarten an:
(Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Judo, Karate, Kegelsport, Leichtathletik, Ringen, Schwimmen, Sportabzeichen,
Tanzsport, Tischtennis, Turnen, Volleyball).
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum TSV-Achim e.V. und erkenne die Vereinssatzung an.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Beiträge aus organisatorischen Gründen nur per Bankeinzug entrichtet
werden können.
Für die Beitragszahlung ermächtige ich Sie, die von mir zu entrichtenden Vierteljahresbeiträge in der
jeweils gültigen Höhe bei Fälligkeit und die Aufnahmegebühr von 10 EURO mittel Lastschrift einzuziehen.
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur
Einlösung.
Die Mitgliedsdaten werden EDV-mäßig erfasst.
Achim,
| | |
| Unterschrift des Mitgliedes (bei Jugendlichen Unterschriften der gesetzlichen Vertreter) |
Unterschrift des Kontoinhabers (falls vom aufzunemenden Mitglied abweichend) |
Bankverbindung: Kreissparkasse Achim (BLZ 291 526 71) Kto.-Nr. 103862
|
Auszüge aus der Vereinssatzung
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger
bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des
Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der
Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
- Er ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und nur zum Schluss eines
Quartals zulässig.
Beitragsordnung
Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet (§ 7,3 der Satzung)
- Beitragssätze
Es gelten zurzeit folgende Beitragssätze (Stand: 20.03.2011):
| Mitglieder bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres | 17,00 Euro vierteljährlich |
| Mitglieder nach Vollendung des 21.Lebensjahres | 26,00 Euro vierteljährlich |
| Passive Mitglieder | 8,00 Euro vierteljährlich |
| + Abteilungsbeitrag für 1 Abteilung | 8,00 Euro vierteljährlich |
| einmalige Aufnahmegebühr | 10,00 Euro |
Die Abteilungsbeiträge für die Abteilungen werden von den Abteilungen festgelegt.
Diese sind flexibel und werden auf der Homepage veröffentlicht.
- Fälligkeit
Der Beitrag ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten.
- Zahlungsart
Die Beiträge sind unbar zu leisten. Die Mitglieder haben grundsätzlich eine
Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.
- Optierung
Jedes Mitglied hat mindestens für eine Abteilung zu optieren. Die Teilnahme an
weiteren Sportarten ist durch die obigen Beitragssätze möglich.
- Lastschriftrückgabe/Mahnverfahren
Bei einer Lastschriftrückgabe im Beitragseinzugsverfahren müssen alle Bankgebühren,
die dabei anfallen, vom
zahlungspflichtigen Mitglied getragen werden. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro je
Lastschriftrückgabe an. Bei Mahnungen wird ab der 2. Mahnung eine Gebühr von je 5,00 Euro erhoben.
|