Turn- und Sportverein Achim 1860 e.V.

Aufnahmeantrag

Name Vorname
 
Straße
PLZ Ort
Telefon Bemerkungen (nur vom Verein auszufüllen)
Email
Geb.datum
Geschlecht m w
 
Bank Konto BLZ
Kontoinhaber
Sportart
Eintrittsdatum
bereits Mitglied?
 

Wir bieten folgende Sportarten an:

(Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Judo, Karate, Kegelsport, Leichtathletik, Ringen, Schwimmen, Sportabzeichen, Tanzsport, Tischtennis, Turnen, Volleyball).

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum TSV-Achim e.V. und erkenne die Vereinssatzung an. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Beiträge aus organisatorischen Gründen nur per Bankeinzug entrichtet werden können.

Für die Beitragszahlung ermächtige ich Sie, die von mir zu entrichtenden Vierteljahresbeiträge in der jeweils gültigen Höhe bei Fälligkeit und die Aufnahmegebühr von 10 EURO mittel Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

Die Mitgliedsdaten werden EDV-mäßig erfasst.

Achim,

 
   

Unterschrift des Mitgliedes (bei Jugendlichen Unterschriften der gesetzlichen Vertreter)

Unterschrift des Kontoinhabers (falls vom aufzunemenden Mitglied abweichend)

Bankverbindung: Kreissparkasse Achim (BLZ 291 526 71) Kto.-Nr. 103862

Auszüge aus der Vereinssatzung

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
  2. Er ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und nur zum Schluss eines Quartals zulässig.

Beitragsordnung

Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet (§ 7,3 der Satzung)

  1. Beitragssätze Es gelten zurzeit folgende Beitragssätze (Stand: 20.03.2011):
    Mitglieder bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres17,00 Euro vierteljährlich
    Mitglieder nach Vollendung des 21.Lebensjahres26,00 Euro vierteljährlich
    Passive Mitglieder 8,00 Euro vierteljährlich
    + Abteilungsbeitrag für 1 Abteilung 8,00 Euro vierteljährlich
    einmalige Aufnahmegebühr 10,00 Euro

    Die Abteilungsbeiträge für die Abteilungen werden von den Abteilungen festgelegt. Diese sind flexibel und werden auf der Homepage veröffentlicht.
     

  2. Fälligkeit Der Beitrag ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten.
     
  3. Zahlungsart Die Beiträge sind unbar zu leisten. Die Mitglieder haben grundsätzlich eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.
     
  4. Optierung Jedes Mitglied hat mindestens für eine Abteilung zu optieren. Die Teilnahme an weiteren Sportarten ist durch die obigen Beitragssätze möglich.
     
  5. Lastschriftrückgabe/Mahnverfahren Bei einer Lastschriftrückgabe im Beitragseinzugsverfahren müssen alle Bankgebühren, die dabei anfallen, vom zahlungspflichtigen Mitglied getragen werden. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro je Lastschriftrückgabe an. Bei Mahnungen wird ab der 2. Mahnung eine Gebühr von je 5,00 Euro erhoben.